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15.01.2009

Schwerin will den Immobilien-Deal

Auszug aus NNN, Ausgabe 14. Januar 2009

Gutachten belegt: KOE braucht städtische Gebäude

Das Innenministerium fordert die Übertragung aller städtischen Immobilien an den Kommunalen Eigenbetrieb für Objektbewirtschaftung (KOE). Nur so könnten die Grundstücke mit Gewinn bewirtschaftet werden. Denn ein Gutachten belegt: Bisher gibt es reichlich Defizite - zum Beispiel bei Sanierungen und Personalkosten.

ROSTOCK - Alle städtischen Immobilien soll Rostock an den Kommunalen Eigenbetrieb für Objektbewirtschaftung (KOE) abgeben. Nur diese Zentralisierung gewährleiste laut einem Gutachten der Kommunalaufsicht aus Schwerin die bestmögliche und vor allem Gewinn bringende Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude. Wofür sich KOE-Chefin Sigrid Jäkel seit Jahren einsetzt, das bekräftigt jetzt das Schreiben aus dem Ministerium. „Da die KOE eine Tochter der Stadt ist, blieben die Immobilien im Fall einer Überschreibung komplett Rostocks Eigentum„, erklärt Jäkel.

Unabhängig von Stadtkasse Gebäude sanieren

Die rechtsaufsichtliche Prüfung hatte das Innenministerium ursprünglich angesetzt, um wirtschaftliche Ungereimtheiten in den Büchern des KOE aufzudecken. Der Auslöser waren mehr als eine Million Euro, die Rostock noch im laufenden Jahr 2008 aus dem Vermögen des KOE gezogen hatte, um sein Finanzloch zu stopfen. Das fiel auf, weil solche Überschreibungen juristisch nur nach einer anerkannten Jahresbilanz möglich sind. „Betriebswirtschaftlich haben wir richtig, juristisch aber unsauber gehandelt„, sagt Jäkel.

Sie nutzte das Gutachten, um wirtschaftliche Ungereimtheiten auf den Tisch zu legen und die Stadt zum Handeln zu bewegen: „Die städtischen Immobilien müssen in den rechtlichen Besitz des KOE übergehen.“ Ihr Ziel: Die Objekte ohne Kredite und ohne Belastung der Rostocker Kassen sanieren zu können. Dafür müsse das Unternehmen Gewinne einfahren und braucht die volle Verfügungsgewalt über die Gebäude. Betriebswirtschaftlich gesehen kann der KOE sonst keine Abschreibungen vornehmen. „Wir sind zwar wirtschaftlich selbstständig, besitzen aber nicht die Handlungsfreiheit, die wir brauchen, um die Immobilien mit geringem Aufwand zu verwalten„, erklärt Jäkel.

„Wirtschaften wie Gemischtwarenhändler„

Das fordert nun auch das Schweriner Gutachten: Der KOE bewirtschaftet unter den bestehenden Bedingungen die ihm unterstehenden Immobilien unzureichend - im Hinblick auf gängige wirtschaftliche Grundsätze. Das heißt, es ist viel mehr Gewinn aus Rostocks Immobilien herauszuholen, als es der Eigenbetrieb zurzeit schafft.

Das Papier stellt fest, „dass im Ergebnis erheblicher Änderungsbedarf hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung besteht.“ Hans-Heinrich Lappat aus der Kommunalaufsicht teilt mit: „Ich rate im Interesse der Haushaltskonsolidierung dringend, die gegebenen Handlungsempfehlungen konsequent und zügig umzusetzen.“ Ohne eine Stellungnahme bleibt der Haushaltserlass 2008 des KOE unzulässig - die Vermögensentnahme der Stadt unrechtmäßig. Oberbürgermeister Roland Methling (parteilos) und Bürgerschaft müssen bis 31. März handeln. „Wir sind ein Kind dieser Stadt„, sagt Jäkel. „Aber zurzeit bewirtschaften wir Rostocks Immobilien wie ein Gemischtwarenhändler

Juliane Haendschke

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