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13.01.2009

Stand der Vermietung städtischer Dächer für die Installation und die Betreibung von Photovoltaikanlagen

Im Jahr 2005 hat die Bürgerschaft das Umweltqualitätszielkonzept der Hansestadt Rostock als wichtigen Beitrag der Leitlinien zur nachhaltigen Stadtentwicklung beschlossen (Beschluss Nr. 0721/05-BV). Im Rahmen dieses Beschlusses hat sich die Hansestadt Rostock unter anderem verpflichtet, aktiv an der Reduzierung des CO² Ausstoßes mitzuwirken und den Anteil regenerativer Energien zu erhöhen. Hierzu hatte die Bürgerschaft im März 2008 beschlossen, dass neben der Einrichtung einer Solarbörse, die städtischen Gesellschaften geeignete Dachflächen zur Nutzung von Solarenergie bereitsstellen sollen.



Der Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ hat gemeinsam mit dem Amt für Schule und Sport verschiedene Schulstandorte geprüft, deren Dachflächen sich für die Installation und Betreibung von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung elektrischer Energie eignen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Schulentwicklungsplanes und des Sanierungsstandes wurden im Sommer 2008 alle Schulbauten einer Prüfung unterzogen. In deren Ergebnis stand fest, dass einer der drei in der Hansestadt Rostock gebauten Schultypen trotz einer Neueinstufung der Stadt in die Schneelastenzone 3 genügend statische Reserven aufweist, um zusätzliche Dachlasten aufzunehmen. Die betreffenden Schulen befinden sich im Taklerring in Groß Klein und in der Hinrichsdorfer Straße in Toitenwinkel.



Wegen der angespannten Haushaltslage war die Hansestadt Rostock nicht in der Lage, die Dächer mit eigenen Photovoltaikanlagen auszustatten, so dass im Herbst unter Zugrundelegung der Erfahrungen anderer deutscher Städte (Nürnberg, Bremen, Koblenz und Dresden) eine Pilotausschreibung der Vermietung geeigneter Dachflächen zur Installation und Betreibung von Photovoltaikanlagen erfolgte. Auf die öffentliche Ausschreibung wurde kein Angebot abgegeben, so dass sie aufgehoben werden musste und die Gründe für das Desinteresse geprüft wurden.



Angesichts des kurzen Zeitrahmens, der üblicherweise bei einer öffentlichen Ausschreibung 6 Wochen nicht überschreiten sollte und des Umstandes, dass die potentiellen Anbieter Ende des vergangenen Jahres keine seriösen Preise von den Modulherstellern bekamen, haben die Interessenten keine Angebote abgegeben. Im Rahmen der Ursachenermittlung haben drei Interessenten ihr grundsätzliches Interesse an der Betreibung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern bekundet und würden im Rahmen eines sich anschließenden Verhandlungsverfahrens Angebote abgeben. Aus diesem Grunde wird im 1. Kalendervierteljahr diesen Jahres mit den beteiligten Unternehmen eine freihändige Vergabe mit vorgeschalteten Verhandlungsverfahren zur Vermietung von Dachflächen zur Installation und Betreibung von Photovoltaikanlagen durchgeführt. Neben der Vermietung der betreffenden Schuldächer soll das Verhandlungsverfahren auch der Gewinnung von Erkenntnissen dienen, welche die weitere Nutzung des Solarpotentials der Hansestadt Rostock zum Beispiel durch eine Solarbörse fördern können.

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